Kontakte
Die Kontaktaufnahme zu den Beteiligten erfolgt in aller Regel schriftlich. Unter Hinweis auf die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit der Teilnahme am TOA-Verfahren erhalten beide Seiten separate Terminangebote für ein erstes Gespräch.
Nach diesen Vorgesprächen sind Geschädigte und Beschuldigte hinreichend informiert, um jeweils eine eigenverantwortliche, fundierte Entscheidung über die Teilnahme am weiteren Ausgleichsverfahren zu treffen.
Der klassische Täter-Opfer-Ausgleich wird mittels gemeinsamer Ausgleichsgespräche erzielt. Diese haben folgende Komponenten:
Konfliktregelung
- Schilderung des Vorfalls aus der subjektiven Sichtweise der Geschädigten
- Schilderung des Vorfalls aus der subjektiven Sichtweise der Beschuldigten -
- Aufarbeitung des Tatgeschehens
- Suche nach dem gemeinsamen Nenner
Wiedergutmachung
- Vorstellungen der Geschädigten zur Wiedergutmachung
- Vorstellungen der Beschuldigten zur Wiedergutmachung
- Suche nach dem gemeinsamen Nenner
Für Erfolge im Täter-Opfer-Ausgleich sind persönliche Begegnungen der Beteiligten in gemeinsamen Gesprächen nicht zwingend Voraussetzung. Es können auch über indirekte Gespräche beiderseitig anerkannte Vereinbarungen vermittelt werden.
Haben beide Seiten Einigkeit über die Ausgleichsvereinbarungen erzielt, wird dies im Abschlussbericht an die Justiz dokumentiert und gegebenenfalls in Form einer schriftlichen Vereinbarung schriftlich fixiert.
Bei anwaltlicher Beteiligung, erfolgt eine Abstimmung mit den jeweiligen Rechtsvertretern bezüglich der zu vereinbarenden materiellen Leistungen. Bei Bedarf wird auch der Vertragsanwalt der Vermittlungsstelle konsultiert.
Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung wird von der TOA-Vermittlungsstelle überwacht. Das Strafverfahren wird durch die Justiz erst nach vollständiger Erfüllung der Vereinbarung eingestellt.