Fallübermittlung
- Bei Eingang der mit Bearbeitungsauftrag von der Justiz verfügten Unterlagen wird nach Überprüfung der Eignungskriterien die Bearbeitung begonnen.
- Mit Abschluss einer Bearbeitung erhält die verfügende Stelle einen Bericht. Überlassene Unterlagen werden zurückgegeben.
- Sofern noch Wiedergutmachungsleistungen zu erbringen sind, erfolgen Überwachung und unaufgeforderte Berichterstattung durch die Vermittlungsstelle.