Zugangsmöglichkeiten
Grundsätzlich ist die Einschaltung der Der TOA-Vermittlungsstelle in jedem Stadium des Verfahrens möglich.
Voraussetzungen sind:
- Es handelt sich nicht um eine Bagatellstraftat
- Ein Geständnis liegt vor, beziehungsweise es ergibt sich ein klarer Sachverhalt
- Staatsanwaltschaft/Amtsanwaltschaft halten einen Täter-Opfer-Ausgleich für in diesem Fall geeignet und sind bereit, das Strafverfahren nach einer erfolgreichen Konfliktregelung einzustellen oder eine strafmildernde Würdigung vorzunehmen.