Geschädigte
Erscheint nach dem Vorgespräch mit den Beschuldigten eine Konfliktregelung aussichtsreich, erfolgt in der Regel eine schriftliche Kontaktaufnahme zu den Geschädigten. Häufig haben diese vor einer Terminvereinbarung den Wunsch, telefonisch weitere Informationen zu erhalten.
Inhalt des späteren persönlichen Vorgespräches mit den Geschädigten sind zunächst Informationen über den Ablauf des Verfahrens. Danach wird Gelegenheit gegeben für eine Reflexion des Tatgeschehens und der damit verbundenen Gefühle. Aus der Tat resultierende Emotionen wie Ärger und Ängste, sowie Einschränkungen und Beeinträchtigungen werden gesichtet, Vorstellungen zu Konfliktregelung und Wiedergutmachung besprochen. Ängste und Befürchtungen bei dem Gedanken erneut mit der Gegenseite konforntiert zu sein, sind wichtige Gespächsinhalte in dieser Phase.
Durch die Vorgespräche sollen Geschädigte sich hinreichend informiert fühlen, um auf dieser Grundlage eine eigenverantwortliche, fundierte Entscheidung zu treffen hinsichtlich der Teilnahme am Konfliktregelungsverfahren.