In den Gesprächen beim Täter-Opfer-Ausgleich drückte der Bauarbeiter sein Bedauern über die Tat aus und entschuldigte sich beim Geschädigten. Als Familienvater war er betroffen über seine Reaktion. Der ihrem Sohn gegenüber ausgesprochen unkritischen, ebenfalls anwesenden Mutter des Geschädigten, wurde auch das Fehlverhalten ihres Sohnes vor Augen geführt. Von ihren überhöhten Schmerzensgeldforderungen nahm sie dann Abstand. Man einigte sich auf ein kleines Schmerzensgeld.