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Wie funktioniert der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

Wurde eine Strafanzeige erstattet, können Staatsanwaltschaft, Gericht oder die Beteiligten selbst einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) anregen. Ein TOA bietet eine alternative Möglichkeit zur Konfliktlösung und Wiedergutmachung.

Puzzleteile

Schritte zur Konfliktlösung: Erstgespräche und Ausgleichsversuche

Die Parteien werden zunächst zu getrennten Erstgesprächen eingeladen. Hier haben die beteiligten Parteien die Möglichkeit, das Verfahren kennenzulernen und offen über Fragen, Bedenken und Hoffnungen zu sprechen. Jeder entscheidet frei, ob er an einem Ausgleichsversuch teilnehmen möchte. Im Ausgleichsgespräch geht es dann darum, über den Vorfall, seine Folgen und die persönlichen Sichtweisen zu sprechen. Gemeinsam mit unseren Vermittlern versuchen wir, den Konflikt zu lösen und eine Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Parteien einverstanden sind. Das kann beispielsweise eine Entschuldigung oder eine finanzielle Entschädigung sein. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten, und unsere Vermittler überwachen die Einhaltung der Vereinbarung. Die Ergebnisse werden dann der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht mitgeteilt, die eine mögliche Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung prüfen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich: Antworten auf Ihre Fragen

Ein Täter-Opfer-Ausgleich wird auf verschiedenen Wegen angeregt. Oft erfolgt die Initiative von der Justiz, die die Vermittlungsstelle beauftragt, insbesondere bei strafrechtlichen Verfahren. Die Polizei kann ebenfalls eine Anregung geben, bevor es zu einem Verfahren kommt. Aber auch die Beteiligten selbst haben die Möglichkeit, eigenständig die Vermittlungsstelle zu kontaktieren, wenn sie einen Ausgleich wünschen (Selbstmelder:innen genannt). Zusätzlich können Rechtsanwält:innen im Auftrag ihrer Mandant:innen die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs vorschlagen. Grundsätzlich kann ein Täter-Opfer-Ausgleich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens von allen Verfahrensbeteiligten angeregt werden.

Die Vielfalt der Wege zeigt, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich auf unterschiedlichen Ebenen angeregt werden kann, um Konflikte auf faire und konstruktive Weise zu lösen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich kann einen signifikanten Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens haben. Die Justiz betrachtet das Ergebnis und den Verlauf des Ausgleichs individuell und berücksichtigt diese Faktoren bei der Entscheidung über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Die Bandbreite der Würdigung eines Täter-Opfer-Ausgleichs ist vielfältig: Sie reicht von der möglichen Einstellung des Verfahrens bereits im staatsanwaltlichen Vorverfahren bis hin zur positiven Berücksichtigung durch das Gericht im Rahmen der Strafzumessung bei einer Verurteilung. Diese Flexibilität zeigt, dass der Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur eine alternative Lösung für Konflikte bietet, sondern auch einen positiven Beitrag zur Gestaltung des rechtlichen Verfahrens leisten kann.

Die Vermittler:innen übernehmen eine zentrale Rolle bei der Begleitung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Sie nehmen in allen Gesprächen eine allparteiliche Position ein, indem sie zwischen den Beschuldigten und den Geschädigten vermitteln. Diese Allparteilichkeit ist entscheidend, um eine gerechte Konfliktlösung zu erreichen, die beiden Seiten gerecht wird. Dabei bedeutet Allparteilichkeit nicht, passiv oder ohne Meinung zu sein, sondern vielmehr, sich für einen tragfähigen Konsens einzusetzen und den Parteien die Sichtweise der jeweils anderen Seite nahezubringen.

Die Vermittler:innen tragen auch die Verantwortung für die Einhaltung der Gesprächsregeln während des Verfahrens. Es ist üblich, dass ein Ausgleichsverfahren von derselben/demselben Mitarbeiter:in von Anfang bis zum Abschluss betreut wird. Dadurch wird Vertrauen aufgebaut und die Möglichkeit geschaffen, die Interessen beider Seiten konstruktiv zu nutzen.

In den Vorgesprächen des Täter-Opfer-Ausgleichs wird zunächst mit der beschuldigten Person die Bereitschaft zur Einigung und Regelung geklärt. Wenn Interesse besteht, werden die Möglichkeiten einer Wiedergutmachung erörtert. Bei fehlendem Interesse erfolgt kein Kontakt zur geschädigten Person.

Anschließend bietet der:die Vermittler:in der Geschädigtenseite ein vertrauliches Gespräch an, um über eine Konfliktschlichtung und wiedergutmachende Leistungen zu sprechen.

In den Vorgesprächen können die Beteiligten das Tatgeschehen aus der eigenen Sicht darstellen und ihre Erwartungen, aber auch Vorbehalte und Ängste äußern. Hier werden zudem verbindliche Absprachen über die weitere Vorgehensweise getroffen.

In den Ausgleichsgesprächen des Täter-Opfer-Ausgleichs kommen alle Beteiligten in einer persönlichen Begegnung zusammen. Im Vorfeld wird bereits die Zusammensetzung der Gesprächsrunde festgelegt. Dabei können die jeweiligen Sichtweisen bezüglich Ursachen, Hergang und Folgen der Tat thematisiert werden, während der:die Vermittler:in durch gezielte Interventionen eine Aufarbeitung und Bereinigung des Konflikts unterstützt.

Während des Gesprächs stellt der:die Vermittler:in sicher, dass die Beteiligten die Inhalte bestimmen und angemessene Wiedergutmachungsvorschläge machen können. Eine Tataufarbeitung wird ermöglicht, die auch das emotionale Erleben berücksichtigt. Die Auseinandersetzung hat einen fairen und strukturierten Charakter, und Wiedergutmachungsvereinbarungen können bei Bedarf schriftlich festgehalten werden.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich endet, wenn die Beteiligten eine (Teil-)Regelung vereinbart haben, wenn trotz Bemühungen keine Einigung erzielt werden konnte oder wenn eine beteiligte Person sich nicht mehr meldet oder erklärt, nicht mehr interessiert zu sein.

Offiziell bildet ein Bericht mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse an die auftraggebende Institution das Verfahren. Dieser Bericht enthält keine Stellungnahmen oder Bewertungen der unterschiedlichen Positionen durch die Vermittler:innen.

Nützliche & hilfreiche PDF’s zum Downloaden.

Schritte des Täter-Opfer-Ausgleichs:

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