Gerichtshilfen
Jugendgerichtshilfe/Gerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe wird in der Regel nach Anklageerhebung auf Fälle aufmerksam, die für einen Täter-Opfer-Ausgleich in Frage kommen. In Absprache mit dem Jugendgericht erfolgt die Fallübermittlung über die Staatsanwaltschaft.
Seitens der Gerichtshilfe ist das Vorgehen hinsichtlich des Vermittlungsverfahrens identisch.